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Besucher- und Verhaltensregeln
Der Veranstalter besitzt das Hausrecht. Mit Erwerb des Eintrittspakets erkennt der Teilnehmer die Verhaltensregeln an
  • Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Technik Museum Speyer.
  • Den Anweisungen unserer Ordnungskräfte/Einweiser ist zwingend Folge zu leisten.
  • Mit dem Betreten des Ausstellungsgeländes erklärt sich der Besucher mit dem Ablichten seiner Person und seines Fahrzeugs einverstanden.
  • Der Zeltplatz ist in der Rezeption des Hotels im Technik Museum anzumelden.
  • Helft uns bei der Müübeseitigung! Werft Euren Abfall bitte in die bereit stehenden Abfalleinmer, wir eollen ein sauberes Veranstaltugnsgelände hinterlassen.
  • Die Nutzung pyrotechnischer Erzeugnisse, Grillen, offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände des Technik Museum verboten.
  • Musikanlagen sind nur in moderater Lautstärke zu präsentieren, bei Beginn der festgelegten Sperrstunde durch das zuständige Ordnungsamt sind die Anlagen abzustellen.
  • Burn-Outs oder unnötiges Aufheulenlassen des Motors sind auf dem gesamten Areal des Technik Museum verboten. Aus Sicherheitsgründen ist durchweg mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  • Alkohol und/oder Drogen am Steuer führen direkt zum Platzverweis und zu einer Anzeige.
  • Das Verteilen von Werbezetteln oder Werbung jeglicher Art durch den Teilnehmer, sowie der kommerzielle Verkauf von Artikeln oder Waren sind strikt untersagt. Ausgenommen ist der private Teilemarkt.

Bei Nichteinhaltung der Regeln erfolgt eine einmalige Verwarnung durch die Ordnungskräfte, bei weiteren Vergehen erfolgt der Platzverweis, bei schweren Vergehen oder bei Eintritt einer schweren Folge erfolgt eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt.

Haftungsausschluss
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden an Fahrzeugen/Privateigentum, welche durch Vandalismus, Diebstahl, unsachgemäßen Gebrauch oder anderen Gründen entstehen.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, auch bei Dritten, die durch Fahrzeugwettbewerbe, insbesondere SPL-Wettbewerb, entstehen können.
ein Projekt von www.seat-leon.de